SURO2030 beantragte in der Sitzung des Stadtrats vom 21.07.2020 die Einführung eines Stadtpasses für Bürger*innen mit geringem Einkommen und dieser Antrag wurde im Frühjahr 2021 zu unserer Freude einstimmig beschlossen.
In der Hauptausschusssitzung vom 10.02.2022 wurde vom Referat für Bürgerangelegenheiten die Beschlussvorlage zur Umsetzung durch die Stadtverwaltung vorgestellt.
In einigen Bereichen ist die Stadt Sulzbach-Rosenberg mit ihrem sozialen Engagement schon viele Jahre vorbildlich. So haben zum Beispiel schon seit geraumer Zeit Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder (auch die unter Dreijährigen) tagsüber betreuen zu lassen. Für die Sulzbach-Rosenberger Jugend gibt es seit Jahrzehnten den Jugendtreff Hängematte als Freizeitangebot.
Insgesamt gibt es viele kulturelle, sportliche und musische Angebote in der Stadt, die jedoch aus finanziellen Gründen nicht von allen Bürger*innen gleichermaßen in Anspruch genommen werden können.
Nun können mit dem Stadtpass auch Bürger*innen der Stadt Sulzbach-Rosenberg mit geringem Einkommen die städtischen Angebote, wie z. B. das Waldbad, das Stadtmuseum, die Synagoge, die Stadtbibliothek, die Veranstaltungen der Kulturwerkstatt, die Sing- und Musikschule zum vergünstigten Preis nutzen, ohne das für viele Betroffene oft als entwürdigend empfundene Vorzeigen des Sozialhilfebescheides und das damit verbundene Offenlegen der prekären finanziellen Verhältnisse.
Der Stadtpass wird auf dem Sozialamt bei Nachweis der Bedürftigkeit in Form einer Scheckkarte ausgestellt und kann bei den entsprechenden Stellen unkompliziert und unauffällig vorgelegt werden. Er muss einmal jährlich beantragt werden, weil sich die persönlichen Lebensumstände und finanziellen Verhältnisse ändern können.
Anspruchsberechtigte sind Bezieher*innen von:
a) Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II (SGBII)
b) Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGBXII)
c) Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
d) Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
e) Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG)
f) Leistungen nach Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
g) Leistungen der Pflegekassen
mit Hauptwohnsitz in Sulzbach-Rosenberg
Es gilt ebenfalls für Familien, Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit Hauptwohnsitz in Sulzbach-Rosenberg, mit einem schwerbehinderten Kind mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50% und Merkzeichen B (Notwendigkeit ständiger Begleitung), welche das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Anspruchsberechtigt sind in diesem Fall sowohl die behinderten als auch die nicht behinderten Kinder der Familie.
Mit der Ausgabe des Stadtpasses erhalten die Bürger*innen eine detaillierte Aufstellung der Einrichtungen und Institutionen, bei denen sie Ermäßigungen in Anspruch nehmen können. Diese Aufstellung wird von den zuständigen Referaten noch erarbeitet.
Unser Ziel ist es neben den städtischen Stellen auch private Anbieter*innen, Vereine oder Angebote des Landkreises mit ins Boot zu bekommen, wie zum Beispiel die Stadtlinie und den Stadtbus, Sportvereine, die Volkshochschule, Geschäfte, Restaurants und Cafés. Diese könnten so ihr soziales Engagement zeigen.
Unser Stadtrat Ralf Volkert hat deshalb in der Hauptausschusssitzung auch die Kolleg*innen der anderen Fraktionen darum gebeten, ihre Möglichkeiten und Kontakte zur Gewinnung von weiteren Angeboten zu überdenken und sich dafür stark zu machen.
SURO2030 will damit allen Bürger*innen von Sulzbach-Rosenberg die Gelegenheit bieten, am städtischen Leben teilzunehmen.
Der Verwaltungsaufwand für die endgültigen Umsetzung der von uns initiierten Idee, ist nicht zu unterschätzen. Deshalb werden noch einige Monate ins Land gehen, bis der Stadtpass kommt. Wir hoffen, dass es im Herbst so weit ist.
Dann wird es darum gehen, alle berechtigten Bürger*innen von Sulzbach-Rosenberg auf den neuen Stadtpass aufmerksam zu machen, damit er vielfach genutzt und dadurch das städtische Zusammenleben bereichert wird.
SURO2030 fordert außerdem mehr bezahlbare Wohnungen. Infolge des demographischen Wandels, durch den die Zahl der älteren Bürger*innen mit kleinen Renten steigt, sowie durch den immer größer werdenden Niedriglohnsektor und Kurzarbeit ist bezahlbarer Wohnraum wichtiger denn je. Die AG hat sich mit dem Thema ausführlich befasst (siehe „Neuigkeiten).
Ein weiteres Schwerpunktthema von SURO2030 ist, sich für ein verbessertes Freizeit- und Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche zu engagieren.