Vom Stahlwerk zum Sanierungsfall: Altlastensanierung und Folgenutzung des Maxhütten-Areals

1864 wurde in der Maximilianhütte in Rosenberg der erste Kokshochofen mit Erz aus regionaler Förderung angeblasen. Das Werk entwickelte sich schnell zu einem bedeutenden Industriestandort mit zur Blütezeit über 9000 Beschäftigten. Nach zwei Konkursen in den Jahren 1978 und 1998 wurde die Stahlerzeugung im Jahr 2002 endgültig eingestellt. Welche Potenziale für eine Folgenutzung stecken in dem Gelände, und warum hat sich dort in den letzten Jahren scheinbar so wenig getan?

Status Quo auf dem Maxhüttengelände

Was vom Stahlwerk übrig blieb

Nach dem in den letzten Jahren erfolgten massiven Rückbau des Stahlwerks blieben die denkmalgeschützten Strukturen Hochofen, Gießhallen, Cowper, der große Kühlturm und die Dampfmaschinen erhalten – zumindest vorerst, da eine Sicherung und Erhaltung dieses Bestands große finanzielle Mittel erfordern würde.

Alleiniger Eigentümer des Areals der ehemaligen Maxhütte ist die Maxhütte Verwertungs & Verwaltungs (MHVV) GmbH. Deren Chef ist der Freilassinger Unternehmer Max Aicher, dem die Maxhütte seit über 25 Jahren gehört.

Altlasten und Sanierungsstand

Die jahrzehntelangen industriellen Aktivitäten ließen als Schadstoffe Schwermetalle aus der Eisenverhüttung (Chrom, Arsen, Blei, Cadmium), Teerprodukte und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) durch die Kohleverarbeitung sowie Öl- und Kohlenwasserstoffreste aus der ehemaligen Maschinen- und Anlagentechnik im Boden zurück.

Das Ostgelände (ca. 10 Hektar) ist bereits saniert, zu Kosten von 5 Mio € (= ca. € 50 / m2). Dazu hat das Landratsamt Amberg-Sulzbach in 2008 eine bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung erlassen, welche die MHVV zum Abtrag des kontaminierten Materials verpflichtete, wozu sich die MHVV und der Freistaat Bayern auf Basis der in 2004 geschlossenen Altlastenvereinbarung die Sanierungskosten hälftig teilten. Es gibt bzgl. eines Verkaufs von Teilflächen des sanierten Ostgeländes keine schriftliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Sulzbach-Rosenberg und der MHVV, ein Verkauf erfolgt direkt über den Eigentümer MHVV.

Das deutlich größere Westgelände (ca. 30 Hektar) wartet immer noch auf die Sanierung. Die Kosten für Ausbau und Deponierung von ca. 250 000 Tonnen Bodenmaterial verschiedenster Belastungsgrade – entsprechend der Ladung von ca. 17 000 Schwerlast-Muldenkippern – werden auf ca. 15 – 20 Mio. € geschätzt, zu tragen vom Freistaat Bayern und Eigentümer Max Aicher. Eine Ersatzvornahme wie im Ostteil steht für den Westteil derzeit nicht im Raum, da keine akute Gefährdung des Grundwassers gegeben sei. Der geänderte Sanierungsplan zum Westgelände aus 2021/2022 liegt bereits vor.

Bebauungspläne

Im Jahr 2010 beschloss der Stadtrat mit dem Ziel einer schnelleren Realisierung der Erschließung des östlichen ehemaligen Werksgeländes, einen Teilbereich des Bebauungsplans Maxhütte Ost abzutrennen und einer gesonderten Planung zuzuführen. Demnach ist ein Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO und für den Teilbereich des Biomasse-Heizkraftwerkes an der Europastraße ein Industriegebiet (GI) nach § 9 BauNVO vorgesehen.

Nach dem Bebauungsplan Maxhütte West soll ein Gewerbegebiet nach § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie im Bereich des Hochofens („Hochofenplaza“) ein sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO für Kultur, Tourismus und Dienstleistung festgesetzt werden.

Bislang existiert seit dem Beschluss aus 2010 noch kein entsprechender Bebauungsplan für das Ost- und Westgelände. Weder wurde bisher im Bereich des ehemaligen Maxhüttengeländes eine Flächennutzungsplanänderung wirksam noch ist eine Satzung über einen Bebauungsplan in Kraft getreten. Die einzige rechtswirksame Bauleitplanung in diesem Bereich ist der Flächennutzungsplan der Stadt Sulzbach-Rosenberg.

Konzepte zur Folgenutzung des Maxhütten-Areals

Gewerbegebiet

Höhere Einnahmen aus der Gewerbesteuer werden derzeit als wichtigster Faktor zur Stabilisierung der desolaten Haushaltslage Sulzbach-Rosenbergs gehandelt. Auf dem Maxhütten-Gelände könnten verkehrstechnisch gut erschlossene neue Gewerbegebiete ausgewiesen werden, ohne dafür naturnahe Areale im Umland Sulzbach-Rosenbergs zu opfern.

Maxhütte-Innovations-Campus (MHIC)

Das vom Fraunhofer UMSICHT (Rosenberg) vorbereitete und durch die Machbarkeitsstudie des DSK (Deutsche Stadt- und Grundstücksgesellschaft) bestätigte Konzept des Maxhütte-Innovations-Campus (MHIC) könnte unsere Stadt Sulzbach-Rosenberg zu einem weit überregionalen Vorreiter im Kampf gegen den Klimawandel machen.

Das MHIC Konzept sieht vor, die Elemente Forschung, Lehre und Industrie zu den Themen Energie- und Ressourcentechnologien vor Ort zu vernetzen um marktreife Technologien „made in Sulzbach-Rosenberg“ den Start in eine weltweite großtechnische Umsetzung zu ermöglichen, und beinhaltet auch die Aspekte Wohnen und kulturelle Nutzung der denkmalgeschützten Strukturen auf dem Areal.

Industriedenkmal

Die Maxhütte war das letzte Stahlwerk Bayerns mit konventionellem Hochofen. Die Kosten für die Sicherung des verbliebenen, denkmalgeschützten Gebäudebestands wird auf mehrere Mio. € geschätzt, was mit eigenen Haushaltsmitteln nicht finanzierbar ist. Voraussetzung für die Evaluierung und ggfalls. Beantragung von Fördermöglichkeiten wäre ein Nutzungskonzept – welches wiederum vom Sanierungsplan und den künftigen finanziellen Möglichkeiten Sulzbach-Rosenbergs abhängt.

Warum eine zeitnahe vollständige Sanierung des Areals so wichtig ist

Folgenutzungen

Alle oben genannten Folgenutzungen setzen eine vollständige Sanierung des Areals voraus, deren finanzieller Aufwand (u. a. über die Tiefe das abzutragenden Bodens und dessen Belastungsstufe mit Schadstoffen) von der Art der Folgenutzung (Gewerbe oder Wohnen) abhängt was durch das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die Deutsche Industrie-Norm (DIN 19650) geregelt ist.

Schutz des Grundwassers

Durch den Abbruch des Großteils der Gebäude liegt der schadstoffbelastete Boden seit Jahren ungeschützt der Witterung ausgesetzt. Es ist zu befürchten, dass Schadstoffe durch Niederschlagswasser kontinuierlich weiter in die Tiefe in Richtung Grundwasser führender Schichten verfrachtet werden. Falls diese künftig im Grundwasser nachgewiesen werden und eine Sanierung erfolgt, lägen die Schadstoffe teilweise bereits unterhalb der Bodenschicht, welche im Rahmen einer üblichen Sanierung abgetragen wird.

Nach Aussage des Wasserwirtschaftsamtes Weiden ist zur Grundwasserüberwachung im Hinblick auf die Schadstoffsituation und -entwicklung der Eigentümer des Geländes, die MHVV, selbst verpflichtet. Dieser habe entsprechende Untersuchungen zur Überwachung beauftragt.

Entscheidungsfindung im Umfeld des Areals

Ob, wann und wie das Maxhüttengelände künftig genutzt wird wirkt sich auch auf Entscheidungsfindungsprozesse außerhalb des Areals aus. Sollen neue Bau- oder Gewerbegebiete auf naturnahen Flächen ausgewiesen werden wenn dort in absehbarer Zukunft vielleicht große, sanierte und verkehrstechnisch gut erschlossene Flächen vorliegen? Macht es Sinn bzw. ist es nötig, die Bahnunterführung Erzhausstraße im Rahmen der anstehenden Sanierung mit zusätzlichen eigenen Mitteln zu vergrößern um (Schwerlast-)Verkehr durch ein künftig genutztes Maxhütten-Areal zu ermöglichen?

Unsere Forderungen

Projektsteuerung

Die Evaluierung möglicher Folgenutzungskonzepte hinsichtlich Umsetzbarkeit, Kosten und Fördermöglichkeiten ist zu komplex und umfangreich als dass die Stadt Sulzbach-Rosenberg sie mit eigenen personellen Ressourcen umsetzen könne. Wir sehen daher den dringenden Bedarf einer externen Projektsteuerung und appellieren, zeitnah die DSK (Deutsche Stadt- und Grundstücksgesellschaft), welche zusammen mit dem Fraunhofer Umsicht bereits das MHIC-Konzept erstellt hat, mit der weiteren Projektentwicklung zu beauftragen, den Begleitprozess weiter zu führen und Fördermöglichkeiten dafür zu eruieren. Ein weiterer Auftrag an die DSK hierzu ist von der Stadt Sulzbach-Rosenberg bislang (Stand Februar 2025) nicht erfolgt.

Erhaltung und Sicherung des Gebäudebestandes

Die Hochofenplaza mit ihren einzelnen Gebäuden darf nicht mehr weiter reduziert werden. Auch die große Gießhalle muss als Teil des Industriedenkmals erhalten werden. Wir fordern die Beauftragung einer entsprechenden Feinplanung für den denkmalgeschützten Bereich (Hochofenplaza), eine Abstimmung zum Sondergebiet „museale Nutzung“ mit Definition der zu erhaltenden Gebäudeteile und eine Konzeptentwicklung für das Sondergebiet „Hochofenplaza“.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan für das Gesamtareal (Ost- und Westteil) muss fortgeschrieben werden.